Wir unterstützen und ergreifen alle Massnahmen:
- zur Erhaltung und Förderung der bernischen Patentjagd und einer weidgerechten Jagdausübung. Der Berner Jägerverband verurteilt jegliche Form von Wilderei;
- für eine nachhaltige Bejagung der Wildbestände nach wildbiologischen Gesichtspunkten;
- zur Hege der jagdbaren, nichtjagdbaren und gefährdeten freilebenden Tierarten sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung deren Lebensräume;
- zur Erhaltung und Pflege des jagdlichen Brauchtums;
- zur Aus- und Weiterbildung der Jungjägerinnen und Jungjäger aber auch der Jägerinnen und Jäger, insbesondere in den Bereichen jagdliches Schiessen und Jagdhundewesen;
- für eine transparente sachorientierte Öffentlichkeitsarbeit zur Jagd und den Aufgaben und Pflichten der Jägerschaft;
- für ein gutes Einvernehmen mit Organisationen oder Institutionen mit gleichen oder ähnlichen Interessen indem wir den ständigen Kontakte mit ihnn pflegen
Statuten (Download als PDF-Datei)
Gemäss Statuten stellt sich der BEJV u. a. folgende Aufgaben:
- Er setzt sich für die Erhaltung der Patentjagd im Kanton Bern ein und fördert diese nach weidmännischen Grundsätzen;
- Er verwendet sich in zusammen mit den kantonalen Behörden für die Erhaltung der Wildbestände sowie die Schaffung der notwendigen Jagdbanngebiete und Reservate und deren Pflege;
- Er unterstützt die Einsetzung und Ausübung der freiwilligen Jagdaufsicht gemäss Kantonalem Gesetz ;
- Er unterstützt die Behörden bei der Ausarbeitung der Jagdvorschriften;
- Er ist den Mitglieder seiner Sektionen bei der Bereitstellung aller erforderlichen Versicherungsangelegenheiten behilflich.
- Er pflegt die kameradschaftlichen Beziehungen unter den ihm angeschlossenen Vereinen und deren Mitglieder;
- Er ist verantwortlich für die Vorbereitung und Organisation der Eignungsprüfung für Jungjäger und Jungjägerinnen.