Anforderungsprofil für die Berner Jagd
Persönliche Anforderungen urteilsfähig und mündig, keine körperlichen Behinderungen, keine geistigen Behinderungen, keine Vormundschaft, Steuern in früheren Jahr bezahlt, Bussen, Wertersätze etc. bezahlt, keine ausstehenden Unterhaltszahlungen (Alimente)
Gesetzliche Anforderungen Kantonale Jagdberechtigung, Bern. Eignungsprüfung bestanden, keine laufenden Gerichtsverfahren, Haftpflichtversicherung (mind. 2 Mio. Franken)
Sonstiges - Ergänzungen Bewerber, die nicht im Kanton Bern wohnen, müssen den Nachweis erbringen, dass sie an ihrem Wohnort die Bedingungen für die Ausübung der Jagd erfüllen. Anmeldeformulare sind einzusenden an das Jagdinspektorat des Kantons Bern Schwand, 3110 Münsingen Anmeldefrist Jungjägerkurs: 30. November Jährliche Anmeldefrist bis 15. August für Patentanmeldung
Bedingungen für eine Jagdberechtigung (JWG Art. 6) Persönliche Voraussetzungen 1 Die Jagdbewilligung wird Personen erteilt, die a handlungsfähig sind, b auf Verlangen vor der Bewilligungserteilung mit einem Leumundszeugnis bestätigen, dass sie nicht wegen eines mit der Jagdausübung unvereinbaren Verhaltens bekannt sind, c eine anerkannte Jagdprüfung bestanden und d die vorgeschriebenen Regalabgaben und Gebühren entrichtet haben.
2 Sie wird verweigert, wenn die Person durch Gerichtsurteil oder administrative Massnahmen von der Jagd ausgeschlossen worden ist oder wenn die Person aus gesundheitlichen Gründen Dritte gefährden oder die Jagd nicht ausüben könnte.
3 Die zuständige Stelle der Volkswirtschaftsdirektion ist berechtigt, von der gesuchstellenden Person nötigenfalls ein vertrauensärztliches Zeugnis zu verlangen.
Bewerber die nicht im Kanton Bern Wohnsitz haben, müssen nachweisen, dass sie ausserdem auch die an ihrem Wohnsitz geltenden Voraussetzungen für die Jagdbewilligungen erfüllen.
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